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Praxis-Sonnenhöhe
Innenaufnahme.

Leistungsspektrum

Unser Angebot für Sie

Vorsorge ist einer der wichtigsten und nachhaltigsten Grundpfeiler der hausärztlichen Betreuung. Dementspechend möchten wir Sie zur regelmäßigen Teilnahme an den allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen ("Check up") ermuntern, um Erkrankungen zu vermeiden, sie frühzeitig zu entdecken und zu behandelns und sie damit abzumildern. Zudem sind sie eine gute Gelegenheit den Impfstatus zu überprüfen und zu aktualisieren.

Versicherte haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres einmalig Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung. Ab Vollendung des 35. Lebensjahres steht Ihnen alle 3 Jahre die allgemeine Gesundheitsuntersuchung zu. [Richtline des Gemeinsamen Bundesausschuss 2019]. Teilnehmer*innen der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) können mitunter sogar jährlich (AOK, LKK) oder alle 2 Jahre (alle anderen Kassen) die Check up - Untersuchung in Anspruch nehmen.

Zudem bieten wir an:

  • Für Männer: Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und der äußeren Genitale (ab dem Alter von 45 Jahren jährlich):

  • Screening auf Hepatitis-B- und C-Virusinfektion (einmalige Kassenleistung für Versicherte, die das 35. Lebensjahr vollendet haben)

  • Hautkrebs-Screening (für alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr, alle 2 Jahre)

  • Darmkrebsfrüherkennung ab dem 50. Lebensjahr

  • Kinder und Jugendliche

    • U11 (9-10 J.), J1 (12-14 J.), J2 (16-17 J., Anmerkung: vorherige Kostenzusage durch Krankenkasse erforderlich)

Strukturierte Betreuung chronisch erkrankter Menschen mit Koronarer Herzerkrankung, COPD, Asthma bronchiale, Diabetes mellitus Typ 2.

Schulungen für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2, die kein Insulin benötigen (4 abendliche Schulungseinheiten à 90min an 4 aufeinanderfolgenden Wochen). Sie haben Interesse? Sprechen Sie uns gerne für den nächsten Schulungstermin an.

  • Abdomen

  • Schilddrüse

  • Urogenitalorgane

  • cw-Doppleruntersuchungen der hirnzuführenden sowie der Extremitätenver- und -entsorgenden Gefäße

  • Beinvenenultraschall zur Diagnostik von oberflächlichen oder tiefen Beinvenenthrombosen

  • Thoraxsonographie (sonographischer Nachweis von Pleuraprozessen, Ergüssen, Pneumonien, Lungenembolien, Lungenödemen, Rippenfrakturen u.v.m.)

  • EKG

  • Langzeit-EKG

  • Langzeit-Blutdruck

  • Belastungs-EKG

  • Lungenfunktionsuntersuchung (Spirometrie)

  • Sauerstoffsättigung (Pulsoxymetrie)

  • Thoraxsonographie (Screening Pleuraprozesse, Pleuraergüsse, Lungenarterienembolien, Pneumonien, Rippenfrakturen, etc.)

Wir bieten Mitgliedern der AOK, der Ersatzkassen, der IKK classic sowie der LKK die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) an.

Bei der HzV ist der Hausarzt erster Ansprechpartner für alle gesundheitliche Probleme und übernimmt, sofern notwendig, eine Lotsenfunktion, indem er mit Ihnen die nächsten Behandlungsschritte (z.B. Facharztbesuche) bespricht und koordiniert. Damit ändert sich grundlegend erst einmal wenig für Sie, die Hausarztzentrierte Versorgung geht sogar mit deutlichen Verbesserungen einher (häufigere Vorsorgeleistungen, schnellere Facharzttermine oder Zuzahlungsermäßigungen, etc.).

Die Teilnahme für Sie ist freiwillig. Andere (Fach-)ärzte sollen dann nur auf Überweisung des Hausarztes in Anspruch genommen werden, was letztlich Ihnen die bestmögliche und gezielte Versorgung gewährleisten soll. Ausgenommen sind Besuche von Augen-, Frauen- und Kinderärzt*innen, die weiterhin ohne Überweisung möglich sind.

Für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung braucht es die Hausarztzentrierte Versorgung.

Weitere Infos zu unserem Angebot der präoperativen Untersuchungen folgen noch.

Wir betreuen und begleiten Sie in allen Altersklassen. Wir empfehlen jedoch die U-Untersuchungen im Kleinkindalter in einer kinderärztlichen Praxis wahrzunehmen. Die U9-11 sowie die J1 und J2 führen wir auch in unserer Praxis durch. Bitte beachten Sie, dass nach der U9 nur noch die J1 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist. Die Kostenübernahme der U10, U11 sowie der J2 wird als freiwillige Leistung nicht von allen Krankenkassen übernommen, sodass im Vorfeld eine schriftliche Kostenzusage vorliegen muss. Ebenso können wir alle Standardimpfungen nach Empfehlung der STIKO des Kinder- und Jugendalters in der Praxis anbieten und sind ein steter Ansprechpartner bei akuten Gesundheitsproblemen Ihrer Kinder (Erkältungsinfekte, Verletzungen, etc.).

„So manches von dem, in das man sich früher als Schicksal gefügt hat, ist also gestaltbar geworden – Schmerzen, Angst, Klarheit des Bewusstseins, Dynamik des Sterbeprozesses. Dieser Gestaltungsspielraum, den wir dem Sterben abgerungen haben, bedeutet jedoch mehr und mehr eine Verpflichtung, den eigenen Willen kund zu tun, in einer Patientenverfügung oder durch das Einsetzen gut informierter Stellvertreter.“

[Nikola Biller-Andorno (Direktorin des Insituts für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte der Universität Zürich) in „Will ich 100 werden?“, Tages Anzeiger Medizin, 28.03.2015]

Eine gute Vorsorgeplanung ist von grundlegender Bedeutung, um Ihrem Selbstbestimmungsrecht bei fortgeschrittener schwerer Erkrankung oder am Lebensende gerecht zu werden. Nur Sie allein sind Experte für Ihr Leben und Ihr Wohlergehen, Ärzte verfügen hingegen über die medizinische Kompetenz alle Schritte mit Ihnen und Ihren Angehörigen für Ihr Wohlergehen abzuwägen. Ein gut dokumentierter Wille entlastet überdies Ihre Angehörigen bzw. Stellvertreter bei schwieriger Entscheidungsfindung, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen kund zu tun. Entscheidend hierfür sind Dokumente zur Vorausverfügung (Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung, Patientenverfügung), aber noch vielmehr frühzeitige, ehrliche und intensive Dialoge zwischen Ihnen und Ihren bevollmächtigten Stellvertretern.

Die oft langjährige, intime hausärztliche Betreuung und Kenntnis Ihres Lebenskontextes ermöglicht uns Ihnen bei der Beratung zu Vorausverfügungen und Ermittlung von Therapiezielen kompetent zur Seite zu stehen.

Zu folgenden Themen beraten wir Sie gerne:

  • Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen (hierfür stehen die Vorlage des Bundesjustizministeriums wie auch der Föderation Schweizer Ärzte zur Verfügung; das Schweizer Modell hat den Vorteil, dass sich die Präferenzen über Therapieentscheidungen am Lebensende nicht auf einzelne Maßnahmen konzentrieren, sondern dass klar verständliche Therapieziele niedergeschrieben werden, die dem Behandlungsteam eine wirksame Orientierung ermöglichen.)

  • Aufklärung zu Vorausverfügungen und Ernennung von Stellvertretern (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung),

  • Erstellen praktikabler und effektiver Notfallpläne am Lebensende.

Vorausverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden, um eine schnelle Auffindbarkeit im Notfall zu gewährleisten.

"Where there is no cure, there is care" - Leitmotiv der Palliativmedizin

Die Begleitung und Symptomlinderung bei nicht heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankungen und die Betreuung am Lebensende sind nicht nur ein selbstverständlicher Teil unserer Arbeit, ihre gelungene Umsetzung ist uns auch eine Herzensangelegenheit. Mit Ihnen und Ihren Angehörigen gemeinsam und bei Bedarf auch in guter Vernetzung mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und den örtlichen Pflegediensten versuchen wir eine selbstbestimmte Versorgung und eine bestmögliche Leidenslinderung zu verwirklichen und Ihre Bedürfnisse aufzufangen.

„Nicht dem Leben mehr Tage geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ – Cicely Saunders (1918-2005), Begründerin der modernen Palliativmedizin und Hospizbewegung.

Weitere Infos zu unserem Angebot der psychosomatischen Grundversorgung folgen noch.

Nach Absprache